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Frau befürwortet Folteranwendung

März 2003: "Im Meinungsstreit" MAZ vom 13. März 2003, öffentlicher Brief an eine Leserin als Antwort auf ihren Leserbrief.

"Immer wenn ich die Leserbriefe wegen der Folterungen lese, platzt mir der Kragen", schrieb Frau Bärbel R. in der MAZ vom 13. März 2003. "Wie sehr doch viele gegen Folter sind, wer spricht denn für die Opfer?" Die Folterbefürworter von der CDU "Schönbohm und Sven Petke sprechen und denken für die Opfer, doch Herr Platzeck für sein Amt", meinte die Schreiberin. Ich schickte ihr darauf hin folgenden Brief:

Sehr geehrter Frau...

Sie schrieben, Ihnen platzt der Kragen, wenn Sie lesen, wie viele sich gegen die in Deutschland wieder angestrebte Folter äußern. Da auch ich zu denselben gehöre, will ich Ihnen noch eine kleine Erklärung geben:

Es war im Jahre 1669. Da wurde in Jüterbog eine Frau mit Namen Gertraude Wahle der Hexerei bezichtigt. Beim Verhör bestritt sie die (wie wir heute wissen) unsinnigen Vorwürfe. Nach damaliger Rechtspraxis wurde sie darauf hin der Folter unterzogen. Man zerquetschte ihr die Finger, verbrannte ihre Haut, zerriss ihre Gelenke. Doch, was die Geschichte so ungewöhnlich macht, sie war zu keinem Geständnis zu bewegen. Zehntausende anderer Frauen brach die Folter früher oder später den Willen und sie nahmen schon deshalb die Todesstrafe an, nur um der Pein in der Folterkammer zu entrinnen. Die Richter in Jüterbog waren bei der Wahle ratlos und wandten sich an den Schöppenstuhl zu Leipzig, um zu erfragen, was zu machen sei. Wie die Stadtakten belegen, war die Antwort aus Leipzig, wenn die Frau nicht geständig ist, liegt es daran, daß nicht sachgerecht gefoltert worden ist. Darauf hin ist die Wahle abermals einer "peinlichen Befragung" unterzogen worden. Und, was kaum zu glauben ist, die Stadt musste die inzwischen zum Krüppel gemachte Frau freilassen. Jedoch hatte das Opfer der Stadt zuvor Verzeihung für die erhaltene Pein zu geben und zu schwören, daß sie nicht Rache nimmt.

Ich verstehe Ihre Wut, Frau Rauter, auf unsere Rechtspraxis, wo häufig dem Täter mehr Verständnis entgegenbracht wird als dem Opfer. Sicher sind härtere Strafen vonnöten. Und vor allem müssten diese auch konsequent durchgesetzt werden. Das ist alles unstrittig.

Doch ich glaube nicht, daß Polizei und Justiz das Recht haben dürfen, Menschen zu quälen, um von ihnen Aussagen zu erpressen. Humanisten wie Friedrich von Spee erkannten schon vor 400 Jahren, die Folter kann kein Beweismittel sein. Wer ordentlich gequält wird, gesteht letztlich alles. Und die Ausnahme der Gertraude Wahle aus Jüterbog beweist sicher nicht, daß die Wahrheit letztlich siegt. Ich wünsche niemandem, so wie es Politiker in USA und nun auch in Deutschland fordern, daß bei Terrorismus-Verdacht unter körperlicher und psychischer Folter Geständnisse erpresst werden dürfen. BILD schreibt begeistert, daß amerikanische Sonderkommandos Gefangene außerhalb der USA vernehmen sollen, weil hier die Gesetze der US-Demokratie nicht gelten würden. So könnten die "Rambos" ohne jede Beschränkung alles erdenkliche mit den Gefangenen anstellen, um sie zum Reden zu bringen. Stellen Sie sich vor, es wäre Ihr Mann oder Sohn, der vielleicht zur falschen Zeit am falschen Ort war und nun zu den Beschuldigten gehört. Was schätzen Sie, wie lange wird der Betreffende durchhalten?

Mit besten Wünschen für zivilisierte Rechtsstaatlichkeit

und körperliche Unversehrtheit,

Ihnen, mir, uns allen!

H. S.